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Schule und Hochschule im Erzbistum Paderborn
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Missio canonica & Kirchliche Unterrichtserlaubnis

Katholische Religionslehrerinnen und Religionslehrer leisten einen unverzichtbaren Dienst für die Kirche, die Gesellschaft und für die heranwachsende Generation. Sie stehen mit ihrer Person für den Glauben der Kirche und werden in der Schule als deren Repräsentantinnen und Repräsentanten angesehen und angesprochen.
Die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts durch den Erzbischof von Paderborn stellt hierzu eine Vertrauenserklärung und eine Ermutigung dar. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren haben wir so einfach und transparent wie möglich gestaltet.

Die Ordnung für die kirchliche Bevollmächtigung regelt alle Verfahrensfragen.

 

Aktueller Hinweis

Die „Ordnung  für die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts“ im Erzbistum Paderborn ist überarbeitet worden; sie kann allerdings kirchenrechtlich erst durch den neuen Erzbischof in Kraft gesetzt und anschließend veröffentlicht werden.

Fest steht, dass Fragen der persönlichen Lebensführung nicht mehr Bestandteil des Antragsverfahrens sein werden.

Die Antragsunterlagen wurden deshalb bereits jetzt entsprechend angepasst.

 

Alle Rückfragen bitte an die u.g. Ansprechpartner.

 

Ansprechperson

Monika Schulte

Kirchliche Unterrichtserlaubnis, Missio canonica
Sachbearbeitung
Telefon: 05251/125-1249
Kontakt
schuleundhochschule@erzbistum-paderborn.de
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