Folgende Fragen bei Kooperationsveranstaltungen beantworten.
Wer ist zuständig:
Weitere Kosten fallen an:
Fristen für die Anmeldung der geplanten Bezirks- AG:
Die Fristen sind abhängig, ob Honorare bezahlt werden:
1) Wird kein Honorar bezahlt: 2 Wochen vor der geplanten Bezirks-AG.
2) Wird ein Honorar bezahlt: 4 Wochen vor der geplanten Bezirks-AG.
Nachträglich vereinbarte Honorare können nicht übernommen werden. (Wird das Honorar von der Abt. Religionspädagogik bezahlt, erhält der Referierende einen Honorarvertrag)
Wir bitten um frühzeitige Rücksprache bzgl. der Honorarhöhe unter 05251-125/1343!
Ablauf:
Nach Eingang des Kontaktformulars erhalten Sie eine Rückmeldung mit dem Formblatt der auszufüllenden Anwesenheitsliste sowie die Kursnummer.
Nach Zugang der Anwesenheitsliste erhalten die Teilnehmenden eine Bescheinigung per E-Mail von der Abteilung Religionspädagogik.