Katholische Religionslehrerinnen und Religionslehrer leisten einen unverzichtbaren Dienst für die Kirche, die Gesellschaft und für die heranwachsende Generation. Sie stehen mit ihrer Person für den Glauben der Kirche und werden in der Schule als deren Repräsentantinnen und Repräsentanten angesehen und angesprochen.
Die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts durch den Erzbischof von Paderborn stellt hierzu eine Vertrauenserklärung und eine Ermutigung dar. Das Antrags- und Genehmigungsverfahren haben wir so einfach und transparent wie möglich gestaltet.
Die Ordnung für die kirchliche Bevollmächtigung regelt alle Verfahrensfragen.
Aktueller Hinweis
Eine Überarbeitung der „Ordnung für die kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des katholischen Religionsunterrichts“ wird derzeit in den zuständigen Gremien der Deutschen Bischofskonferenz beraten. U.a. sollen gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften und nicht kirchenrechtlich gültige Ehen kein Grund mehr sein, eine kirchliche Bevollmächtigung zu versagen. Bis zur Verabschiedung einer neuen Ordnung werden entsprechende, in der aktuellen Paderborner Ordnung genannte Kriterien zur persönlichen Lebensführung ausgesetzt.
Die Antragsunterlagen wurden angepasst.
Alle Rückfragen bitte an die u.g. Ansprechpartner.