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Schule und Hochschule
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Katholische Schulen

Kath. Schulen in freier Trägerschaft haben i.d.R. den Status einer „staatlich anerkannten Ersatzschule“. Das bedeutet, dass sie im Bereich des Prüfungs- und Berechtigungswesens der staatlichen Schulaufsicht, in allen anderen Bereichen jedoch der kirchlichen Schulaufsicht unterliegen.

Laut Grundgesetz sind Ersatzschulen den staatlichen Schulen gegenüber „gleichwertig, aber nicht gleichartig“. Damit haben katholische Schulen die Legitimation zur Bildung bzw. Schärfung ihres christlich-katholischen Profils. Dies geschieht im Rahmen einer ganzheitlichen Bildung und Erziehung um der Schülerinnen und Schüler Willen. Diese sind als eine Gemeinschaft auf Zeit dazu eingeladen und aufgerufen, den Lebensraum Schule mit christlicher Haltung zu gestalten und sich in ökumenischer Offenheit untereinander zu begegnen. So kann der Lebensraum Schule als pastoraler Ort in besonderer Weise wirken und kirchliches Leben bereichern.

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