Das Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) ist am 2. Juli 2023 in Kraft getreten. Es dient der Umsetzung der sogenannten „Whistleblower-Richtlinie“ der Europäischen Union in nationales Recht. Ziel des Gesetzes ist ein umfassender Schutz von Hinweisgebern. „Hinweisgebern soll ermöglicht werden, Missstände und Regelverstöße im Sinne des HinSchG zu melden, ohne etwaige Repressalien im Zusammenhang mit ihrer beruflichen Tätigkeit befürchten zu müssen“, erklärt Simone Gerstner, Juristin in der Personalabteilung des Erzbischöflichen Generalvikariats. Dazu bestimmt das HinSchG, dass Organisationen mit mehr als 50 Beschäftigten zur Errichtung und zum Betrieb einer sicheren internen Meldestelle verpflichtet sind. Hierzu zählen auch die kirchlichen Rechtsträger und somit auch das Erzbistum Paderborn und der Erzbischöfliche Stuhl mitsamt der ihnen zugehörigen Stellen und Einrichtungen. Die interne Meldestelle hat jetzt ihren Betrieb aufgenommen.
Die Verantwortlichen im Generalvikariat haben sich entschieden, die interne Meldestelle über den Dienstleister cdg, Caritas Dienstleistungsgenossenschaft im Erzbistum Paderborn gemeinnützige eG, einzurichten und zu betreiben. Über die gesetzlichen Mindestanforderungen hinaus werden auch anonyme Meldungen möglich sein. So soll dem Schutzgedanken des Hinweisgeberschutzes in besonderer Weise Rechnung getragen werden.
Die Abgabe eines Hinweises erfolgt über ein elektronisches Hinweisgebersystem, das unter einem Link auf der Homepage des Erzbistums und des Erzbischöflichen Stuhls abrufbar ist. Hinweise können wahlweise anonym oder unter Namensnennung abgegeben werden. Als weiteren Meldeweg gibt es auch die Möglichkeit, Hinweise telefonisch abzugeben. Ansprechpartner der cdg ist Tobias Bartholomäus, Tel.: 05251/889-0128.
Es ist nicht davon auszugehen, dass die Meldestelle ein „Denunziantentum“ fördern könnte, da die gemeldeten Verstöße stets einer Plausibilitätsprüfung unterzogen werden und gut begründet sein müssen. Es geht um Verstöße gegen diverse europäische Regelungen, nationales Strafrecht und bestimmte ordnungsrechtliche Regelungen, die bußgeldbewehrt sind und dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit, Umweltschutz oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dienen. Ergänzt wird das System im Erzbistum weiterhin um die bereits eingeführten und bewährten Wege, sexuellen Missbrauch zu melden an die unabhängigen Kontaktpersonen oder die Interventionsstelle. Und auch das Beschwerdemanagement deckt weiter den weiten Bereich der allgemeinen Beschwerden ab.