In unserem Erzbistum existieren 170 katholische Grundschulen mit rd. 35.000 Schülerinnen und Schülern. Es sind Schulen in staatlicher Trägerschaft, an denen aber – wie in Artikel 12 der Landesverfassung Nordrhein-Westfalen geregelt – die Grundsätze der katholischen Kirche den Unterricht und die Erziehung der Kinder maßgeblich prägen.
Hinzu kommen noch fünf katholische Hauptschulen.
Der staatliche Rahmen kann also mit kirchlichem Leben gefüllt werden. Das bedeutet, dass christliche Werte und Tugenden wie Nächstenliebe, Gewaltlosigkeit, Achtung vor der Schöpfung nicht nur im Religionsunterricht, sondern in allen Fächern und im Schulleben vermittelt und erfahrbar werden sollen.
Lehrer an katholischen Grundschulen finden einen Maßstab ihres erzieherischen Handelns im Vorbild Jesu, der „ein Kind in ihrer Mitte stellt“, den Erwachsenen zum Vorbild. Den Kindern soll somit um ihrer selbst willen Respekt und Liebe entgegengebracht werden.
Ein besonderes Profil gewinnen katholische Grundschulen durch die Feier kirchlicher Feste, durch die Pflege katholischer Bräuche, durch Schulgebet und Gottesdienste. Sie möchten in der Schule religiöse Gemeinschaftserfahrungen verwirklichen, auch die wechselseitigen Kontakte zur Pfarrgemeinde.
Eltern, die ihr Kind an einer katholischen Grundschule anmelden, bejahen damit deren besondere Zielsetzung und bekenntnismäßige Ausrichtung. Diese machen es nötig, dass sie bereit sind, vertrauensvoll und partnerschaftlich mit der Schule im Interesse ihrer Kinder zusammenzuarbeiten.