Seit dem Schuljahr 2018/19 können Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I in NRW auf Antrag den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht innerhalb des Gebiets der beteiligten Landeskirchen und (Erz-) Bistümer einrichten. Voraussetzung ist der Runderlass zum Religionsunterricht in NRW (2003) in der erweiterten Fassung vom August 2017 in Verbindung mit den geschlossenen Vereinbarungen zwischen den beteiligten (Erz-)Bistümern und den evangelischen Landeskirchen.
Für alle Schulen obligatorisch ist eine Fortbildung Typ A zur Einführung der konfessionellen Kooperation im Religionsunterricht, deren wesentlicher Themenschwerpunkt die Erstellung eines schulinternen konfessionell-kooperativen Curriculums ist, auf dessen Basis die neue Variante des RU auf den Weg gebracht werden kann.
Das Angebot einer Fortbildung Typ B richtet sich an Vertreter/innen der Fachgruppen (Primarstufe / Sekundarstufe I), die bereits KokoRU an ihrer Schule – auch curricular – auf den Weg gebracht haben. Für alle Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht an einer Fortbildung zum Typ A teilgenommen haben, bleibt der Besuch der Fortbildung als Typ B obligatorisch, deren Ziel die weitere Profilierung des Konfessionsbewusstseins der Lehrkräfte im Zusammenhang mit einer deutlichen fachdidaktischen und konfessionskundlichen Vertiefung der curricularen Angebote ist.