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© Katrin Holthaus/ Erzbistum Paderborn
© Katrin Holthaus/ Erzbistum Paderborn

Informationen zu KoKo Ru Grundschule

Seit dem Schuljahr 2018/19 können Grundschulen und Schulen der Sekundarstufe I in NRW auf Antrag den konfessionell-kooperativen Religionsunterricht innerhalb des Gebiets der beteiligten Landeskirchen und (Erz-) Bistümer einrichten. Voraussetzung ist der Runderlass zum Religionsunterricht in NRW (2003) in der erweiterten Fassung vom August 2017 in Verbindung mit den geschlossenen Vereinbarungen zwischen den beteiligten (Erz-)Bistümern und den evangelischen Landeskirchen.

Für alle Schulen obligatorisch ist eine Fortbildung Typ A zur Einführung der konfessionellen Kooperation im Religionsunterricht, deren wesentlicher Themenschwerpunkt die Erstellung eines schulinternen konfessionell-kooperativen Curriculums ist, auf dessen Basis die neue Variante des RU auf den Weg gebracht werden kann.

Das Angebot einer Fortbildung Typ B richtet sich an Vertreter/innen der Fachgruppen (Primarstufe / Sekundarstufe I), die bereits KokoRU an ihrer Schule – auch curricular – auf den Weg gebracht haben. Für alle Kolleginnen und Kollegen, die noch nicht an einer Fortbildung zum Typ A teilgenommen haben, bleibt der Besuch der Fortbildung als Typ B obligatorisch, deren Ziel die weitere Profilierung des Konfessionsbewusstseins der Lehrkräfte im Zusammenhang mit einer deutlichen fachdidaktischen und konfessionskundlichen Vertiefung der curricularen Angebote ist.

Alle Termine für Fortbildungen finden Sie auf der freigeschalteten Übersichtsseite des Institutes für Lehrerfortbildung. 

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