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Schule und Hochschule
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Rechtsgrundlagen Religionsunterricht

Der Religionsunterricht ist in den öffentlichen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach. Erfahren Sie hier mehr über die Rechtsgrundlagen im Religionsunterricht!
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schuleundhochschule@erzbistum-paderborn.de
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