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Schule und Hochschule
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© janko ferlic / unsplash.com

Seelsorgestunden im Erzbistum Paderborn

Die Erteilung der Seelsorgestunden ist und bleibt eine wertvolle Aufgabe und ein unverzichtbarer Auftrag für die Pastoralen Räume und deren pastorales Personal zur kirchlichen (Mit-)Gestaltung von Grundschulen als pastorale Zukunftsorte.

Wir danken allen Kolleginnen und Kollegen sehr, dass Sie sich so engagiert in den Grundschulen, vor allem in den Seelsorgestunden und Schulpastoral, einbringen und damit die Schule als Lern- und Lebensraum prägen.

Neuigkeiten zur Seelsorgestunde

Ab dem Kalenderjahr 2022 ist die Antragstellung zur Erteilung von Seelsorgestunden von nebenamtlichen Kräften dort möglich, wo es zu Engpässen im Bereich des pastoralen Personals kommt. Das soll die Seelsorgestunde stärken. Dazu finden Sie im Kirchlichen Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn (02 / 2022) einige Grundlagen und Richtlinien für diesen Einsatz. Die beantragten und tatsächlichen Personalkosten für die jeweiligen Einzelfallentscheidungen werden vollständig durch das Erzbistum refinanziert.

Die dazu nötigen Anträge erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen Referentin und werden nach Antragstellung durch die Abteilung Schulpastoral bearbeitet.

Ansprechperson

Sarah Münsterteicher

Referentin für Grundschulpastoral
Telefon: 05251/125-1584

Hilfreiche Links und Tipps rund um die Seelsorgestunde

Verordnung über den Bildungsgang in der Grundschule (Ausbildungsordnung Grundschule – AO-GS) Vom 23. März 2005. Beachten Sie besonders 3.1.2 (https://bass.schul-welt.de/6181.htm )

Kontakt
schuleundhochschule@erzbistum-paderborn.de
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