Ab dem Kalenderjahr 2022 ist die Antragstellung zur Erteilung von Seelsorgestunden von nebenamtlichen Kräften dort möglich, wo es zu Engpässen im Bereich des pastoralen Personals kommt. Das soll die Seelsorgestunde stärken. Dazu finden Sie im Kirchlichen Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn (02 / 2022) einige Grundlagen und Richtlinien für diesen Einsatz. Die beantragten und tatsächlichen Personalkosten für die jeweiligen Einzelfallentscheidungen werden vollständig durch das Erzbistum refinanziert.
Die dazu nötigen Anträge erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen Referentin und werden nach Antragstellung durch die Abteilung Schulpastoral bearbeitet.