- Die folgenden Angaben beziehen sich auf allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen mit Vollzeitstudiengängen im Bundesland Nordrhein-Westfalen, in denen das Fach Religionslehre unterrichtet wird.
- Zu finden sind diese Angaben in der BASS [1] (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW).
- Die Schulgottesdienste werden als Schulveranstaltungen bewertet.
- Die Teilnahme am Schulgottesdienst ist unabhängig vom Besuch des Religionsunterrichts und nicht verpflichtend. Für die Zeit des Schulgottesdienstes besteht die Aufsichtspflicht der Schule.
- Der Schulgottesdienst tritt nicht an die Stelle einer der in den Stundentafeln vorgesehenen Unterrichtsstunden. Er darf einmal wöchentlich stattfinden.
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter legen die Zeiten für die Schulgottesdienste in Abstimmung mit den Religionslehrerinnen und Religionslehrern und im Einvernehmen mit den zuständigen kirchlichen Stellen fest. Er erscheint in der Regel als eine erste Stunde im Stundenplan. Er steht nicht zur Disposition der Schule.
- Das heißt: Die Schulleitung an den genannten Schulen entscheidet nicht, ob ein Schulgottesdienst stattfindet. Die Schulleitung entscheidet jedoch in Abstimmung mit den Religionslehrerinnen und Religionslehrern und im Einvernehmen mit den zuständigen kirchlichen Stellen über das Wie, also die Modalitäten: Häufigkeit im Schuljahr, Termin und Ort von Schulgottesdiensten.
Unterstützung zur Durchführung von Schulgottesdiensten erfolgt durch die Verlautbarung der Deutschen Bischöfe „Im Dialog mit den Menschen in der Schule. Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Schulpastoral“[2]:
- Zentrale These der Verlautbarung der röm.-kath. Bischöfe in Deutschland: Kirche kann auf vielfältige Weise ihren Beitrag zur Mitgestaltung eines humanen Schul-Lebens leisten.
- Schule wird als ein Ort pastoralen Handelns wahrgenommen und beschrieben.
- Der Beitrag der Kirche zum Schulleben ist dabei: Die froh- und heilmachende Wirkung des christlichen Glaubens in der Schule erfahrbar werden zu lassen.
- Schulgottesdienste und andere liturgische Angebote werden dabei als einer der zentralen Handlungsfelder schulpastoralen Handelns betrachtet.
[1] Aus: RdErl des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.06.2016 (ABl. NRW. 07-08/16. S. 73; in: https://bass.schul-welt.de/Stichwort/Ebene4?Ebene1=S&Ebene2=SC&Ebene3=Schulgottesdienst+#menuheader
[2] Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz, Im Dialog mit den Menschen in der Schule (Verlautbarung Nr 108), Bonn 2020