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Schule und Hochschule
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© Robert Kneschke / Shutterstock.com

Rechtliche Rahmenbedingungen Schulpastoral

Hier finden Sie Rechtsgrundlagen zur schulpastoralen Arbeit sowie Gottesdienste und Seelsorgestunden.
  • Die folgenden Angaben beziehen sich auf allgemeinbildende Schulen und berufsbildende Schulen mit Vollzeitstudiengängen im Bundesland Nordrhein-Westfalen, in denen das Fach Religionslehre unterrichtet wird.
  • Zu finden sind diese Angaben in der BASS [1] (Bereinigte Amtliche Sammlung der Schulvorschriften NRW).
  • Die Schulgottesdienste werden als Schulveranstaltungen bewertet.
  • Die Teilnahme am Schulgottesdienst ist unabhängig vom Besuch des Religionsunterrichts und nicht verpflichtend. Für die Zeit des Schulgottesdienstes besteht die Aufsichtspflicht der Schule.
  • Der Schulgottesdienst tritt nicht an die Stelle einer der in den Stundentafeln vorgesehenen Unterrichtsstunden. Er darf einmal wöchentlich stattfinden.
  • Die Schulleiterin oder der Schulleiter legen die Zeiten für die Schulgottesdienste in Abstimmung mit den Religionslehrerinnen und Religionslehrern und im Einvernehmen mit den zuständigen kirchlichen Stellen fest. Er erscheint in der Regel als eine erste Stunde im Stundenplan. Er steht nicht zur Disposition der Schule.
  • Das heißt: Die Schulleitung an den genannten Schulen entscheidet nicht, ob ein Schulgottesdienst stattfindet. Die Schulleitung entscheidet jedoch in Abstimmung mit den Religionslehrerinnen und Religionslehrern und im Einvernehmen mit den zuständigen kirchlichen Stellen über das Wie, also die Modalitäten: Häufigkeit im Schuljahr, Termin und Ort von Schulgottesdiensten.

Unterstützung zur Durchführung von Schulgottesdiensten erfolgt durch die Verlautbarung der Deutschen Bischöfe „Im Dialog mit den Menschen in der Schule. Eckpunkte zur Weiterentwicklung der Schulpastoral“[2]:

  • Zentrale These der Verlautbarung der röm.-kath. Bischöfe in Deutschland: Kirche kann auf vielfältige Weise ihren Beitrag zur Mitgestaltung eines humanen Schul-Lebens leisten.
  • Schule wird als ein Ort pastoralen Handelns wahrgenommen und beschrieben.
  • Der Beitrag der Kirche zum Schulleben ist dabei: Die froh- und heilmachende Wirkung des christlichen Glaubens in der Schule erfahrbar werden zu lassen.
  • Schulgottesdienste und andere liturgische Angebote werden dabei als einer der zentralen Handlungsfelder schulpastoralen Handelns betrachtet.

[1] Aus: RdErl des Ministeriums für Schule und Weiterbildung vom 23.06.2016 (ABl. NRW. 07-08/16. S. 73; in: https://bass.schul-welt.de/Stichwort/Ebene4?Ebene1=S&Ebene2=SC&Ebene3=Schulgottesdienst+#menuheader

[2] Sekretariat der Dt. Bischofskonferenz, Im Dialog mit den Menschen in der Schule (Verlautbarung Nr 108), Bonn 2020 

 

Aus dem Kernlehrplan Katholische Religionslehre für NRW:

„Seelsorgestunde und Schulgottesdienst“

„Den Geistlichen der Pfarrgemeinde oder den anderen für den Religionsunterricht ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im pastoralen Dienst ist Gelegenheit gegeben, Schülerinnen und Schüler im Rahmen der Richtlinien und des Lehrplans an das Gemeindeleben heranzuführen. Diesem Anliegen dient die Seelsorgestunde. Eine Seelsorgestunde soll in den Klassen 3 und 4 auch über die in der Stundentafel vorgesehenen Religionsstunden hinaus angeboten werden. Die Teilnahme an der Seelsorgestunde ist – unabhängig von der Teilnahme am Religionsunterricht – freiwillig (siehe auch Nr. 3.12 VV zu AO-GS).
Schulgottesdienste bereichern das Schulleben. Sie bieten Schülerinnen und Schülern Erfahrungsmöglichkeiten mit gelebtem und gefeiertem Glauben. Sie sind in der schulischen Praxis in der Regel an den Eckdaten des Schuljahres und an den Festen im Jahreskreis der Kirche orientiert oder besonderen Themen im Religionsunterricht zugeordnet (s. auch Runderlass v. 13.04.1969, BASS 14 -16 Nr. 1).““

Und weiter heißt es im Kernlehrplan für Primarstufen:

Schulgottesdienste oder entsprechende liturgische Angebote, wie etwa Andachten, ergän-
zen und bereichern den Religionsunterricht und das Schulleben, indem sie den Schülerin-
nen und Schülern Erfahrungsmöglichkeiten mit gelebtem und gefeiertem Glauben
vermitteln. Ebenso besteht die Möglichkeit, über die Seelsorgestunde den Kontakt zur Kir-
chengemeinde herzustellen.

 

Ab dem Kalenderjahr 2022 ist die Antragstellung zur Erteilung von Seelsorgestunden von nebenamtlichen Kräften dort möglich, wo es zu Engpässen im Bereich des pastoralen Personals kommt. Das soll die Seelsorgestunde stärken. Dazu finden Sie im Kirchlichen Amtsblatt für die Erzdiözese Paderborn (02 / 2022) 

einige Grundlagen und Richtlinien für diesen Einsatz. Die beantragten und tatsächlichen Personalkosten für die jeweiligen Einzelfallentscheidungen werden vollständig durch das Erzbistum refinanziert.

Die dazu nötigen Anträge erhalten Sie auf Anfrage bei der zuständigen Referentin und werden nach Antragstellung durch die Abteilung Schulpastoral bearbeitet.

Mehr dazu HIER

Die schulpastoralen Projekte sind Schulveranstaltungen. Die Projekte sind für die Schüler:innen ein kostenfreies und frei buchbares Angebot seitens der Abteilung Schulpastoral des Erzbistums Paderborn, vertreten durch die Ansprechperson oder andere Mitarbeitende des Erzbistums. Die außerunterrichtlichen Projekte sind benotungs- und bewertungsfrei und finden i. d. R. während der Schulzeit statt, begleitet durch die jeweiligen Verantwortlichen oder andere pädagogische Kräfte. Die Projekte sollen die Schülerschaft persönlich, spirituell, individuell oder/und als Gemeinschaft stärken. Alle Schüler:innen sind zu den Projekten eingeladen. Für vorige organisatorische oder inhaltliche Abstimmungen wenden sich die verantwortlichen oder begleitenden Personen gerne an die jeweilige Ansprechperson. Über organisatorische Änderungen wird die jeweilige Ansprechperson umgehend informiert und informiert ebenso die Verantwortlichen bei Veränderungen. Der Planungsbogen wird von den begleitenden Personen ausgefüllt und entsprechend zugesandt.

Kontakt
schuleundhochschule@erzbistum-paderborn.de
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