Katholische Religionslehrerinnen und Religionslehrer unterrichten nicht nur Wissen, sondern vermitteln als Glaubenszeugen im Unterricht einen wertvollen Beitrag für die Kirche, die Gesellschaft und für die heranwachsenden Generationen. Für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, Kolleginnen und Kollegen sind sie auch außerhalb des Unterrichts Ansprechpartnerinnen und -partner in oft sehr persönlichen Glaubensfragen.
Die Ordnung für die Kirchliche Bevollmächtigung zur Erteilung des kath. Religionsunterrichts ist am 22. April 2024 von Erzbischof Dr. Udo Markus Bentz in Kraft gesetzt und orientiert sich an der Musterordnung der Deutschen Bischofskonferenz vom 7. März 2023. Die nordrhein-westfälischen (Erz-)Diözesen haben sich dabei auf einvernehmliche Zuständigkeits- und Verfahrensregeln verständigt.
Angehende Religionslehrkräfte können folgende Formen einer kirchlichen Bevollmächtigung für den Religionsunterricht beantragen:
- kirchliche Unterrichtserlaubnis für den Vorbereitungsdienst (Referendariat)
bei dem (Erz-)Bistum, in dem der Studienort gelegen hat; - Missio Canonica (Lehrkräfte mit Fakultas)
bei dem (Erz-)Bistum, in dem der Einsatzort/Dienstort liegt. Falls dieser noch nicht
bekannt ist, ist das (Erz-)Bistum zuständig, in dem das Studienseminar angesiedelt war; - (befristete) kirchliche Unterrichtserlaubnis für Lehrkräfte ohne Fakultas,
bei dem (Erz-)Bistum, in dem der Dienstort liegt.
Auf dieser Seite sind alle weiteren Informationen – wie auch die entsprechenden Antragsformulare – zusammengestellt.